Ja, grundsätzlich kannst du Alkohol als Dankeschön anbieten. Du bist dann aber dafür verantwortlich, dass der Verkauf/Versand jugendschutzkonform abläuft – insbesondere, dass Minderjährige keinen Alkohol erhalten.
Was ist dabei wichtig?
1) Altersgrenzen beachten
z.B. in Deutschland gilt vereinfacht:
- ab 16 Jahren: z. B. Bier, Wein, Sekt
- ab 18 Jahren: Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke
Du musst sicherstellen, dass das Dankeschön nur von Personen unterstützt werden kann, die das erforderliche Alter haben.
2) Altersprüfung bei der Zustellung
Für die Zustellung solltest du eine Altersprüfung einplanen (damit der Versanddienstleister nur an Personen im passenden Alter übergibt).
Beispiel: DHL Alterssichtprüfung
3) Verantwortung liegt bei dir
Startnext stellt die Plattform – die rechtliche Verantwortung für Jugendschutz, Kennzeichnung, Versand und ggf. regionale Vorgaben liegt bei dir als Anbieter:in.
Tipp
Formuliere beim Dankeschön klar, dass bei der Zustellung eine Altersprüfung erfolgt (und dass die Übergabe sonst nicht möglich ist).