Kann ich die E-Mail Adressen der Unterstützer:innen für meinen Newsletter verwenden?

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8. Mai 2026

Du bekommst die Unterstützer:innen‑Daten nach erfolgreichem Kampagnenende als Download. Für projektbezogene Kommunikation (Infos zur Unterstützung/Spende, Projektupdates, Dankeschön‑Abwicklung) ist die Nutzung der Kontaktdaten in der Regel möglich.

Für werbliche Newsletter (also über das Projekt hinaus) solltest du dir in der Regel eine separate, ausdrückliche Zustimmung (Opt‑in) einholen.

Was stellt Startnext bereit?

  • Nach erfolgreichem Kampagnenende stellen wir dir die Unterstützer:innen‑Daten technisch als Excel‑Download zur Verfügung.
  • Im Prozess wird außerdem ein AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) abgeschlossen, sodass Startnext die Daten erfassen, verarbeiten und für dich bereitstellen darf.

Wofür darf ich die E‑Mail‑Adressen nutzen?

1) Projektbezogene Kommunikation (meist ok)

Ohne zusätzliche Zustimmung ist es in der Regel möglich, Unterstützer:innen zu kontaktieren zu:

  • Updates zum Projektfortschritt
  • Infos zur Abwicklung (z. B. Versand, Rückfragen zu Adressen)
  • Infos zum Unterstützungs‑ oder Spendenzweck

2) Werblicher Newsletter (separate Zustimmung empfohlen)

Wenn du darüber hinaus regelmäßig werbliche Inhalte versenden willst (z. B. neue Projekte, Angebote, allgemeiner Newsletter), empfehlen wir:

  • eine Zustimmung per Klick (Double‑Opt‑In bzw. nachweisbares Opt‑in) einholen
  • transparente Infos, wofür die Adresse genutzt wird

Pflicht in jeder E‑Mail: Abbestellen ermöglichen

In deinen Mailings sollte immer ein einfacher Abbestellen/Unsubscribe‑Link bzw. eine klare Abmeldemöglichkeit enthalten sein.

Wichtig

Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Wenn du unsicher bist (z. B. bei großen Newsletter‑Verteilern oder Marketing‑Automationen), hol dir bitte kurz datenschutzrechtliche Beratung.

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