Nein – du kannst ein Crowdfunding auf Startnext auch als Privatperson starten. Ob du ein Gewerbe anmelden musst, hängt nicht von Startnext ab, sondern davon, was du machst (z. B. Verkauf von Produkten/Dienstleistungen) und wie das Vorhaben rechtlich/steuerlich einzuordnen ist.
Was ist für Startnext wichtig?
Entscheidend ist, dass die ausgewählte Rechtsform zu der Person/Organisation passt,
- die sich legitimiert und
- die Inhaber:in des Auszahlungskontos ist (auf dieses Konto wird die Fundingsumme ausgezahlt).
Wann kann eine Gewerbeanmeldung trotzdem relevant sein?
Das kann z. B. der Fall sein, wenn du mit dem Crowdfunding
- regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht handelst,
- Produkte/Dienstleistungen anbietest (Dankeschöns als Gegenleistung) oder
- eine unternehmerische Tätigkeit aufnimmst.
Wichtig
Startnext kann dazu keine individuelle Rechts‑ oder Steuerberatung geben. Wenn du unsicher bist, ob in deinem Fall eine Gewerbeanmeldung nötig ist, kläre das am besten kurz mit dem Gewerbeamt oder einer Steuerberatung.
Tipp
Wenn du „einfach nur“ als Privatperson startest (ohne laufende gewerbliche Tätigkeit), ist das in vielen Fällen möglich – achte dann aber besonders darauf, dass die Angaben in der Legitimation und beim Auszahlungskonto konsistent sind.