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Rücklastschriften nach Auszahlung

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10. Juni 2026

Im E-Commerce sind Rücklastschriften und Chargebacks (bei Kreditkarten) nichts Ungewöhnliches. Auch bei Crowdfunding-Kampagnen kann es vorkommen, dass einzelne Unterstützer:innen nach Auszahlung der Fundingsumme ihr Geld über ihre Bank zurückfordern – oft unbedacht, weil sie vergessen haben, dass sie unterstützt haben.

Bei SEPA-Lastschriften ist diese Rückforderung bis zu 8 Wochen nach Einzug ohne Angabe von Gründen möglich.

Das bedeutet konkret

  • Dein Projekt war erfolgreich, die Finanzierungsphase ist abgeschlossen.
  • Die Gelder wurden ordnungsgemäß ausgezahlt.
  • Danach erfolgt eine Rückbuchung durch eine:n Unterstützer:in.

Diese Rücklastschrift ist kein klassischer Widerruf (§ 355 BGB), da das Projekt bereits beendet ist und das Geld rechtmäßig ausgezahlt wurde.

Eine Rückgabe ohne Angabe von Gründen ist i. d. R. vertraglich nicht vorgesehen, wird aber technisch durch das Lastschriftverfahren ermöglicht.

Rücklastschriften in der Buchhaltung

Für die Buchhaltung empfehlen wir die Anleitung von DATEV oder BuchhaltungsButler.

Dokumentation und Nachweise

Für steuerliche Prüfungen oder Nachweise im Rahmen der GoBD sind folgende Dokumente aus unserer Erfahrung ausreichend:

  • Kontoauszug mit Abbuchung
  • E-Mail von Startnext mit Hinweis auf die Rücklastschrift
  • Interner Vermerk im Buchhaltungsprogramm: „Rücklastschrift durch Unterstützer:in nach Auszahlung“

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