Wann und wie informiere ich über das Widerrufsrecht?

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8. Mai 2026

Wenn du Dankeschöns (Produkte/Dienstleistungen) anbietest, solltest du Unterstützer:innen spätestens vor/bei Lieferung über ihr Widerrufsrecht informieren – am besten schriftlich.

Zwei bewährte Wege

Du hast grundsätzlich zwei einfache Möglichkeiten:

  1. 1Per E‑Mail vor dem Versand der Dankeschöns (z. B. zusammen mit Versandinfo)
  2. 2Ausgedruckt als Beilage im Paket/bei der Lieferung

Was sollte die Info enthalten?

  • Hinweis auf das Widerrufsrecht
  • Frist (z. B. 14 Tage – je nach Fall)
  • Wie der Widerruf erklärt werden kann (Kontaktadresse/E‑Mail)
  • ggf. ein Muster‑Widerrufsformular

Wichtig

Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Welche Regeln genau gelten, hängt u. a. davon ab, ob du als Unternehmer:in handelst und was du als Dankeschön anbietest.

Weiterführende Infos

  • Widerrufsrecht im Crowdfunding:

https://sven-hoernich.de/muss-ich-als-starter-einer-crowdfunding-kampagne-ein-widerrufsrecht-gewaehren/

  • Musterbelehrungen (Bundesministerium für Justiz):

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/Musterbelehrungen/Musterbelehrungen_node.html

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