Wenn du Dankeschöns (Produkte/Dienstleistungen) anbietest, solltest du Unterstützer:innen spätestens vor/bei Lieferung über ihr Widerrufsrecht informieren – am besten schriftlich.
Zwei bewährte Wege
Du hast grundsätzlich zwei einfache Möglichkeiten:
- 1Per E‑Mail vor dem Versand der Dankeschöns (z. B. zusammen mit Versandinfo)
- 2Ausgedruckt als Beilage im Paket/bei der Lieferung
Was sollte die Info enthalten?
- Hinweis auf das Widerrufsrecht
- Frist (z. B. 14 Tage – je nach Fall)
- Wie der Widerruf erklärt werden kann (Kontaktadresse/E‑Mail)
- ggf. ein Muster‑Widerrufsformular
Wichtig
Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Welche Regeln genau gelten, hängt u. a. davon ab, ob du als Unternehmer:in handelst und was du als Dankeschön anbietest.
Weiterführende Infos
- Widerrufsrecht im Crowdfunding:
- Musterbelehrungen (Bundesministerium für Justiz):
https://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/Musterbelehrungen/Musterbelehrungen_node.html