Wann versende ich die Rechnungen an die Unterstützer:innen?

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8. Mai 2026

Rechnungen verschickst du nur dann, wenn du für ein Dankeschön eine Rechnung stellen musst oder wenn Unterstützer:innen ausdrücklich eine Rechnung anfordern. Dann versendest du sie am besten per E‑Mail (oder ggf. per Post) – idealerweise zusammen mit bzw. im Zuge der Dankeschön‑Abwicklung.

Wann ist eine Rechnung überhaupt nötig?

Das hängt davon ab, was du anbietest:

  • Dankeschön mit Gegenleistung (Produkt/Dienstleistung): Das ist in der Regel ein Leistungsaustausch – hier kann eine Rechnung erforderlich sein.
  • Freie Unterstützung / freie Beträge ohne Gegenleistung: Das wird häufig eher als freiwillige Zuwendung bzw. Schenkung eingeordnet. Ob und wie du dafür eine Rechnung ausstellst, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.

Wann verschicke ich die Rechnungen praktisch?

Bewährt hat sich:

  • Wenn du versendest/lieferst: Rechnung zusammen mit Versandbestätigung oder Dankeschön‑Versand per E‑Mail.
  • Wenn Unterstützer:innen nachfragen: Rechnung nachträglich per E‑Mail senden.
  • Wenn du per Post verschickst: Rechnung kann dem Paket beigelegt werden (wenn du ohnehin physisch versendest).

Wichtig

Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Wenn du unsicher bist, ob du für bestimmte Unterstützungen Rechnungen ausstellen musst (z. B. Mischformen aus freier Unterstützung + Dankeschön), hol dir bitte kurz steuerliche Beratung.

Weitere Hintergründe findest du z. B. hier: https://www.startnext.com/blog/crowdfunding-und-steuern~ba1255.html

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