Was muss ich beim Verkauf von Lebensmitteln beachten?

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8. Mai 2026

Wenn du Lebensmittel als Dankeschön verkaufst (z. B. Snacks, Getränke, Nahrungsergänzung), musst du je nach Produkt Pflichtangaben zur Kennzeichnung bereitstellen. So stellst du sicher, dass Unterstützer:innen vor dem Kauf gut informiert sind und du rechtssicher kommunizierst.

Welche Pflichtangaben sind typisch?

Seit dem 13. Dezember 2016 gelten EU‑weit einheitliche Regeln zur Lebensmittel‑Kennzeichnung. Je nach Produkt brauchst du u. a.:

  • Produktbezeichnung (klar und verständlich; ggf. rechtlich vorgegebene Bezeichnung)
  • Zutatenliste (bei verpackten Lebensmitteln, i. d. R. absteigend nach Gewichtsanteil; inkl. Aromen/Farbstoffe)
  • Allergene (klar hervorgehoben)
  • Nettofüllmenge (g / ml / l)
  • Herkunftskennzeichnung (falls erforderlich; z. B. nach EU‑Vorgaben)
  • Alkoholgehalt (falls alkoholhaltig)
  • Hinweis bei Koffein (z. B. „Nicht geeignet für Kinder, Schwangere oder Stillende“ – wenn relevant)
  • Nährwerttabelle (i. d. R. Pflicht; Ausnahmen möglich je nach Produktkategorie)

Wo kann ich diese Infos bei Startnext angeben?

Damit Unterstützer:innen die Infos vor dem Kauf sehen, kannst du die Pflichtangaben z. B. hier platzieren:

  • in der Dankeschön‑Beschreibung
  • auf einem Dankeschön‑Galeriebild (als gut lesbarer Text im Bild)
  • in den Galerie‑Bildern in den Projektdetails
  • schriftlich in den Projekt‑Details (z. B. als eigener Abschnitt „Lebensmittel‑Infos / Inhaltsstoffe“)

Tipp (Praxis)

  • Achte darauf, dass Angaben gut lesbar sind (auch mobil) und nicht nur „im Kleingedruckten“ auf Bildern versteckt sind.
  • Wenn du verschiedene Varianten hast (z. B. unterschiedliche Sorten), kennzeichne klar, welche Zutaten/Allergene zu welcher Variante gehören.

Wichtig

Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Je nach Produkt (z. B. Nahrungsergänzung, alkoholische Getränke, verderbliche Ware) können zusätzliche Anforderungen gelten.

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