Wie kann ich ein Crowdfunding für Dritte starten?

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8. Mai 2026

Ja, du kannst ein Crowdfunding für Dritte starten. Damit die gesammelte Fundingsumme (möglichst) ohne steuerliche Abzüge an die richtige Stelle weitergegeben werden kann, musst du das Projekt aber sauber vorbereiten und dokumentieren.

Der wichtigste Punkt: Wenn du Geld für Dritte sammelst, solltest du das in der Buchhaltung als „durchlaufenden Posten“ behandeln (und die Weitergabe entsprechend nachweisen).

Was bedeutet „Crowdfunding für Dritte“?

Du startest die Kampagne, aber das Geld ist (ganz oder teilweise) für eine andere Person/Organisation bestimmt.

1) Was du vor dem Start klären musst

Damit es später keine Probleme gibt, kläre vorab:

  • Wer soll das Geld am Ende bekommen (Name + vollständige Anschrift)?
  • Wofür wird gesammelt (Zweck)?
  • Wie wird aufgeteilt, falls es mehrere Empfänger:innen gibt (Aufteilungslogik)?
  • Wer kann die Auszahlung rechtlich/steuerlich korrekt entgegennehmen und weitergeben?

2) Warum ist das steuerlich ein Spezialfall?

Ohne richtige Handhabung kann es passieren, dass du die Fundingsumme voll versteuern musst.

Laut unserem Blogartikel sollten Gelder, die du für Dritte einsammelst, in der Buchhaltung als „durchlaufender Posten“ erfasst werden. Bei korrekter Buchung heben sich Einnahme und Weitergabe gegenseitig auf – die Gelder können so erfolgsneutral/steuerneutral verbucht werden (d. h. typischerweise keine Umsatzsteuer/Vorsteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer auf diese durchlaufenden Beträge).

3) Dokumentation

Damit der Vorgang später nachvollziehbar ist, sollte bereits auf der Projektseite klar erkennbar sein:

  • dass du die Gelder nicht (nur) für dich, sondern für einen benannten Dritten sammelst
  • ggf. die Aufteilungslogik (bei mehreren Empfänger:innen)

Empfehlung aus dem Blog:

  • Sichere dir zur Sicherheit einen Screenshot der Projektbeschreibung.

Für die Weiterüberweisung sollte der Verwendungszweck eindeutig sein (z. B. Hinweis, dass der Betrag für den/die Dritte:n vereinnahmt wurde – inkl. Name und Sitz).

Du solltest lückenlos dokumentieren:

  1. 1Name und vollständige Anschrift des/der Dritten
  2. 2Höhe des weitergegebenen Betrags
  3. 3Datum des Geldein- sowie des Geldausgangs
  4. 4Zweck des durchlaufenden Postens

4) Muster-Text (Beleg zur Weitergabe)

Für deine Buchhaltung und die Buchhaltung des/der Dritten kann ein Beleg helfen (angepasst auf deinen Fall):

  • [Name und Anschrift Starter:in]
  • [Name und Anschrift des/der Dritten]

Im Rahmen der Crowdfunding-Kampagne unter [Link] haben wir für Sie/dich Gelder in Höhe von EUR [Betrag] gesammelt.

Der Zweck dieser Gelder ist entsprechend der Projektbeschreibung:

  • [Zweck 1]
  • [Zweck 2]

Der Betrag wurde uns am [Datum] überwiesen und Ihnen/dir am [Datum] mit dem Verwendungszweck [VWZ] auf das Konto mit der IBAN [letzte 4 Ziffern] weiterüberwiesen.

5) Sonderfälle

Du sammelst für Dritte und für dich selbst

Dann ist der Anteil, der bei dir verbleibt, normal zu versteuern.

Du sammelst als Privatperson für Dritte

Wenn du die Gelder nicht als Teil eines Beschäftigungsverhältnisses (Lohn) sammelst, fallen laut Blog i. d. R. keine Einkommen-/Lohnsteuer/Kirchensteuer/Sozialversicherungsbeiträge auf diese durchlaufenden Gelder an. Gerade bei Sozialleistungen ist eine lückenlose Dokumentation besonders wichtig.

Du sammelst als Unternehmen/Organisation

Je nach Buchhaltungsform (Bilanz vs. EÜR) werden durchlaufende Posten unterschiedlich abgebildet – wirken sich bei korrekter Handhabung aber nicht gewinnwirksam aus.

Wichtig

  • Das ist eine Orientierung und keine Steuerberatung.
  • Gerade bei Crowdfunding für Dritte lohnt sich eine kurze Steuerberatung im Vorfeld.

Mehr Hintergrund

Blog: Crowdfunding für Dritte – die Fundingsumme weitergeben

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