Genossenschaften können Startnext nutzen, um ihre Community aufzubauen, Gründungs- oder Umbauphasen zu finanzieren und unter bestimmten Voraussetzungen Mitglieder über Genossenschaftsanteile zu gewinnen. Für Genossenschaftsanteile gelten besondere rechtliche und wirtschaftliche Leitplanken. Kläre dein Vorhaben deshalb frühzeitig mit Startnext.
Kann meine Genossenschaft ein Crowdfunding auf Startnext starten?
Ja. Eine Genossenschaft kann auf Startnext ein Crowdfunding durchführen. Möglich sind insbesondere:
- freie Unterstützungen
- Dankeschöns ohne Genossenschaftsanteil
- die Finanzierung von Gründungs-, Umbau- oder Ausstattungskosten
- Community-Aufbau und Mitgliedergewinnung
- Genossenschaftsanteile unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen
Der Community-Gedanke muss im Mittelpunkt stehen. Die Kampagne darf nicht als klassische Kapitalanlage mit Zins- oder Dividendenversprechen gestaltet sein.
Welche Voraussetzungen gelten für Genossenschaftsanteile?
Wenn du Genossenschaftsanteile über Startnext anbietest, gelten folgende Leitplanken:
- Die Genossenschaft ist gegründet oder ihre Gründung wird voraussichtlich während der Crowdfunding-Kampagne abgeschlossen.
- Ein über Startnext angebotener Genossenschaftsanteil beträgt höchstens 1.000 €. Empfohlen sind Anteile zwischen 100 und 500 €.
- Der Anteil darf nicht wie eine Kapitalanlage beworben werden.
- Es dürfen keine Verzinsung oder Dividendenausschüttung versprochen werden.
- Die für dein Land geltenden Grenzen für öffentliche Angebote und Prospektpflichten müssen eingehalten werden.
- Die wesentlichen Informationen über den Genossenschaftsanteil müssen den künftigen Mitgliedern vor dem Vertragsschluss zur Verfügung stehen.
Die Grenze von 1.000 € ist eine Startnext-Leitplanke. Sie stellt sicher, dass Community-Beteiligung und Mitgliedergewinnung im Vordergrund stehen.
Muss die Genossenschaft vor dem Start gegründet sein?
Nicht zwingend vor dem Start der Finanzierungsphase. Wir empfehlen jedoch, die Genossenschaft bereits gegründet zu haben oder sicherzustellen, dass die Eintragung rechtzeitig vor Einzug und Auszahlung abgeschlossen wird.
Für den Projektstart brauchst du die Stammdaten der Organisation sowie die persönliche Verifizierung der startenden Person und in der Regel von ein bis zwei Vorstandsmitgliedern. Vor Einzug beziehungsweise Auszahlung müssen die endgültigen Daten und Nachweise vorliegen. Dazu können gehören:
- Eintragung im Genossenschaftsregister
- Gründungs- und Vertretungsnachweise
- gegebenenfalls Dokumente des Finanzamts
- gegebenenfalls ein Adressnachweis der Organisation
Die Verifizierung und Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Startnext kann die Fundingsumme nach Projektabschluss nicht über einen unbegrenzten Zeitraum treuhänderisch halten. Wenn die Eintragung während der Kampagne noch offen ist, kläre Zeitplan und Nachweise deshalb vorab mit uns.
Kann ich die Gründung finanzieren, ohne Anteile anzubieten?
Ja. Du kannst ein klassisches Crowdfunding mit freien Unterstützungen oder Dankeschöns durchführen, um beispielsweise Beratung, Eintragung, Ausstattung, Umbau oder andere Gründungskosten zu finanzieren.
Die spätere Aufnahme von Mitgliedern oder Zeichnung von Genossenschaftsanteilen kann dann außerhalb der Kampagne erfolgen. Für diese Form gelten die besonderen Anteilslimits nur, soweit tatsächlich Genossenschaftsanteile öffentlich angeboten werden.
Welche Finanzierungsgrenzen gelten für Genossenschaftsanteile?
Für prospektfreie öffentliche Angebote gelten nach dem aktuellen internen Stand folgende Schwellen innerhalb von zwölf Monaten:
- Deutschland: 100.000 €
- Österreich: 750.000 €
- Schweiz: 8 Millionen CHF
Diese Beträge beziehen sich auf die angebotenen Genossenschaftsanteile. Freie Unterstützungen oder klassische Dankeschöns werden nicht in diese Anteilssumme eingerechnet.
Die rechtlichen Schwellen beziehen sich auf zwölf Monate und nicht auf das Kalenderjahr. Prüfe vor dem Start, ob sich gesetzliche Grenzen oder Anforderungen geändert haben. Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie wird die Grenze von 100.000 € in Deutschland berechnet?
Die deutsche Grenze gilt für die gesamte Summe der Genossenschaftsanteile, die deine Genossenschaft als Emittentin innerhalb von zwölf Monaten über alle Vertriebswege anbietet. Sie ist nicht auf Startnext beschränkt.
Ein Beispiel: Wenn deine Genossenschaft innerhalb von zwölf Monaten 50.000 € an Anteilen über Startnext und weitere 60.000 € offline oder über eine andere Plattform anbietet, liegt die Gesamtsumme bei 110.000 €. Damit wird die Grenze von 100.000 € überschritten.
Berücksichtige deshalb auch bereits laufende oder geplante Angebote außerhalb von Startnext.
Was passiert, wenn die Genossenschaftsanteile über der Ländergrenze liegen?
Kontaktiere Startnext vor dem Projektstart. Für Vorhaben oberhalb von 100.000 € in Deutschland beziehungsweise oberhalb der jeweiligen Grenze in Österreich oder der Schweiz ist eine individuelle Ausgestaltung und Absprache erforderlich.
Brauche ich einen Verkaufsprospekt oder ein Vermögensanlagen-Informationsblatt?
Das hängt von Land, Gesamtvolumen, Ausgestaltung und Vertriebsweg ab. In Deutschland kann für Angebote bis insgesamt 100.000 € innerhalb von zwölf Monaten die Bagatellregel des Vermögensanlagengesetzes greifen.
Auch wenn keine Prospektpflicht besteht, muss der Vorstand der Genossenschaft sicherstellen, dass künftige Mitglieder vor dem Vertragsschluss alle wesentlichen Informationen über den Genossenschaftsanteil erhalten. In der Kommunikation muss außerdem darauf hingewiesen werden, wenn keine Prospektpflicht besteht.
Lass die konkrete Ausgestaltung vor der Veröffentlichung rechtlich prüfen. Dies gilt besonders bei größeren Volumen, Angeboten in mehreren Ländern oder geplanten finanziellen Erträgen.
Darf ich Zinsen oder Dividenden versprechen?
Nein. Genossenschaftsanteile auf Startnext dürfen nicht mit Verzinsung oder Dividendenversprechen beworben werden. Der Fokus liegt auf gemeinschaftlicher Beteiligung, Mitgliedschaft und der Wirkung der Genossenschaft – nicht auf einer finanziellen Rendite.
Wenn Ausschüttungen oder andere Anlageanreize ein wesentlicher Bestandteil des Angebots sind, ist das Vorhaben in dieser Form nicht für das reguläre Startnext-Modell geeignet und muss individuell geprüft werden.
Kann ich Anteile von mehr als 1.000 € anbieten?
Nicht als regulären Genossenschaftsanteil über die Startnext-Kampagne. Auf Startnext ist der einzelne Anteil auf höchstens 1.000 € begrenzt; empfohlen werden 100 bis 500 €.
Wenn deine Genossenschaft größere Beteiligungen ermöglichen möchte, muss die Zeichnung außerhalb der regulären Kampagne organisiert und rechtlich geprüft werden. Kläre vorab mit Startnext, wie die Kampagnenkommunikation und eine mögliche Anrechnung der Unterstützung gestaltet werden können.
Welche Angaben sollte meine Kampagne enthalten?
Beschreibe klar und verständlich:
- Zweck und Tätigkeit der Genossenschaft
- aktuellen Gründungs- und Registerstatus
- Verwendung der Fundingsumme
- Bedingungen der Mitgliedschaft
- Höhe und Anzahl der angebotenen Anteile
- Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Ablauf der Zeichnung und Aufnahme
- geltende Ländergrenze und bereits anderweitig angebotene Anteile
- Hinweis auf eine fehlende Prospektpflicht, wenn dies rechtlich zutrifft
- Vorgehen, falls die Gründung oder Eintragung nicht rechtzeitig abgeschlossen wird
Vermeide Renditeversprechen und formuliere deutlich, dass der Community- und Mitgliedschaftsgedanke im Vordergrund steht.
