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Spendenquittungen für gemeinnützige Crowdfunding-Projekte

Wann gemeinnützige Projektträger Spendenquittungen ausstellen dürfen, welche Nachweise bis 300 Euro genügen und was bei Dankeschöns sowie elektronischen Bestätigungen gilt.

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6. September 2026

Wenn dein Projektträger steuerbegünstigt ist, kannst du für echte Spenden ohne wirtschaftliche Gegenleistung Spendenquittungen ausstellen. Für Spenden bis 300 Euro genügt dem Finanzamt in der Regel ein vereinfachter Nachweis; bei höheren Beträgen benötigen Spender:innen regelmäßig eine ordnungsgemäße Spendenquittung, wenn sie die Spende steuerlich geltend machen möchten.

Darf ich für mein Crowdfunding Spendenquittungen ausstellen?

Ja, wenn der rechtliche Träger deines Projekts dazu berechtigt ist und die Unterstützung steuerlich als Spende gilt. Spendenquittungen dürfen insbesondere folgende Organisationen ausstellen:

  • steuerbegünstigte Vereine,
  • steuerbegünstigte Stiftungen,
  • gGmbHs und andere steuerbegünstigte Körperschaften,
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentliche Dienststellen unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Entscheidend ist der rechtliche Projektträger – nicht allein, wie du dein Projekt auf Startnext beschreibst. Prüfe vor dem Projektstart, ob dein aktueller Freistellungsbescheid oder ein anderer gültiger Nachweis der Steuerbegünstigung vorliegt.

Wofür darf ich eine Spendenquittung ausstellen?

Du darfst eine Spendenquittung nur für eine echte Spende ohne wirtschaftlich relevante Gegenleistung ausstellen. Eine rein symbolische Anerkennung ohne messbaren wirtschaftlichen Wert kann den Spendencharakter in der Regel unberührt lassen.

Für Produkte, Tickets, Gutscheine, Dienstleistungen oder andere Dankeschöns mit wirtschaftlichem Wert darfst du keine Spendenquittung ausstellen. Enthält eine Unterstützung unterschiedliche Bestandteile, darfst du nur einen klar abgetrennten und tatsächlich spendenfähigen Anteil bestätigen.

Muss ich für jede Spende eine Spendenquittung ausstellen?

Nein, du musst nicht für jede Spende automatisch eine Spendenquittung erstellen. Ob Spender:innen eine formelle Spendenquittung benötigen, hängt insbesondere von der Höhe der Spende und dem gewünschten steuerlichen Nachweis ab.

Bei Spenden bis 300 Euro genügt dem Finanzamt in der Regel ein vereinfachter Nachweis. Für höhere Spenden benötigen Spender:innen regelmäßig eine ordnungsgemäße Spendenquittung, wenn sie die Spende steuerlich geltend machen möchten.

Wie weisen Spender:innen eine Spende bis 300 Euro nach?

In der Regel reichen der Kontoauszug und ein Beleg mit den notwendigen Angaben zur steuerbegünstigten Organisation aus. Als ergänzenden Nachweis können Spender:innen die Unterstützungsbestätigung von Startnext oder den Zahlungsbeleg aus Postfunder verwenden.

Zahlungsbelege kannst du in Postfunder erstellen.

Wann stelle ich die Spendenquittungen aus?

Du kannst die Spendenquittungen praktisch nach der Auszahlung gesammelt erstellen und anschließend per E-Mail versenden. So kannst du die tatsächlich eingezogenen und an dein Projekt ausgezahlten Unterstützungen berücksichtigen.

Stelle eine Spendenquittung erst aus, wenn du geprüft hast, dass die Zahlung tatsächlich eingegangen ist, keine wirtschaftliche Gegenleistung enthält und dein Projektträger zur Ausstellung berechtigt ist.

Welches Datum gilt für die Spendenquittung?

Für Spender:innen ist entscheidend, wann die Spende tatsächlich vom Konto abgeflossen ist (und der Spendende die Verfügungsmacht über das Geld endgültig verliert: Abflussprinzip nach § 11 Abs. 2 EStG). Wird der Betrag noch im alten Jahr abgebucht, aber das Geld dem Projektträger erst im neuen Jahr ausgezahlt, zählt die Spende steuerlich regelmäßig zum neuen Jahr.

Die Spendenquittung kann später ausgestellt werden. Sie bestätigt das Datum der Spende und sollte auf das Datum der Auszahlung an den Projektträger ausgestellt sein.

Was muss ich bei elektronischen Spendenquittungen beachten?

Bevor du elektronische Zuwendungsbestätigungen maschinell erstellst, musst du das maschinelle Verfahren deinem Finanzamt anzeigen. Prüfe außerdem, ob dein Verfahren und das verwendete Dokument die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Weitere Hintergründe findest du in der Erläuterung zum maschinellen Verfahren für Spendenquittungen. Eine Vorlage für die Anfrage beim Finanzamt findest du im Postfunder.

Diese Hinweise gelten für steuerbegünstigte Organisationen und Spenden nach deutschem Steuerrecht. Für Organisationen mit Sitz in anderen Ländern können andere Voraussetzungen und Nachweispflichten gelten.

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Dein Projektträger ist dafür verantwortlich, die steuerlichen Voraussetzungen zu prüfen und Spendenquittungen korrekt auszustellen.

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