Ab dem 27. September 2026 musst du bei vielen “körperlichen” Dankeschöns auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinweisen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung „Dankeschön“, sondern ob du als Unternehmer:in eine Ware an Verbraucher:innen anbietest.
Wann brauche ich für mein Dankeschön ein Gewährleistungslabel?
Ab dem 27. September 2026 brauchst du das EU-Gewährleistungslabel in der Regel, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:
- Du handelst bei deinem Projekt als Unternehmer:in.
- Unterstützer:innen handeln als Verbraucher:innen.
- Das Dankeschön ist eine bewegliche körperliche Ware.
- Über dein Projekt kommt ein verbindlicher Vertrag über diese Ware zustande.
Das gilt auch für Vorbestellungen, noch herzustellende Produkte und Waren, die du erst nach der Kampagne produzierst.
Für welche typischen Dankeschöns brauche ich das Label?
Für körperliche Waren brauchst du das Gewährleistungslabel grundsätzlich. Typische Beispiele sind:
- Bücher, Bildbände, Comics und gedruckte Magazine
- Poster, Kunstdrucke, Fotos, Postkarten und Kalender
- Schallplatten und analoge Musikkassetten
- Kleidung, Schuhe und Textilien
- Schmuck, Accessoires und Uhren
- Tassen, Trinkflaschen, Taschen, Pins, Sticker und Schlüsselanhänger
- Brettspiele, Kartenspiele, Puzzle und Spielzeug
- Möbel, Leuchten, Keramik und Dekoration
- Werkzeuge, Sportartikel, Fahrräder und Zubehör
- Elektronik, Hardware, technische Prototypen und vernetzte Geräte
- Kosmetik, Seife, Pflegeprodukte und Kerzen
- Lebensmittel und Getränke
- Pflanzen, Saatgut und Blumen
- gebrauchte oder aufgearbeitete Waren
- personalisierte Produkte, Maßanfertigungen und Einzelstücke
Auch ein geringer Warenwert oder eine individuelle Herstellung ändert grundsätzlich nichts an der Einordnung als Ware.
Für welche Dankeschöns brauche ich kein Gewährleistungslabel?
Für reine digitale Inhalte, Dienstleistungen und Unterstützungen ohne Waren-Gegenleistung brauchst du dieses grafische Label in der Regel nicht. Dazu gehören beispielsweise:
- reine Spenden
- Namensnennungen und ideelle Danksagungen
- E-Books, PDFs und andere Downloads
- MP3-Downloads, Streaming und Podcast-Zugänge
- Apps, Software-Downloads und digitale Spiele
- Onlinekurse, Webinare und digitale Workshops
- Coaching, Beratung, Führungen und persönliche Treffen
- Tickets für Konzerte, Theater, Festivals oder Ausstellungen
- Übernachtungen, Reisen und Restaurantbesuche
- Mitgliedschaften oder Community-Zugänge ohne körperliche Lieferung
Für digitale Produkte und Dienstleistungen können andere Informationspflichten gelten.
Was gilt für CDs, DVDs und USB-Sticks mit Inhalten?
Bei CDs, DVDs, Blu-rays und USB-Sticks mit Musik, Filmen oder Software solltest du die Einordnung prüfen. Dient der Datenträger ausschließlich dazu, digitale Inhalte zu übergeben, gelten regelmäßig die Regeln für digitale Produkte. Ein leerer USB-Stick oder eine Speicherkarte ist dagegen eine körperliche Ware und benötigt im B2C-Verkauf grundsätzlich das Gewährleistungslabel.
Was gilt für Lebensmittel und verderbliche Produkte?
Auch für Lebensmittel und Getränke brauchst du im Online-Verkauf grundsätzlich das Gewährleistungslabel. Das gilt beispielsweise für Kaffee, Schokolade, Marmelade, Saft, Bier oder frische Lebensmittel.
Das Label bedeutet nicht, dass ein Lebensmittel zwei Jahre haltbar sein muss. Es verlängert weder das Mindesthaltbarkeitsdatum noch das Verbrauchsdatum. Entscheidend ist, ob das Produkt bei der Übergabe die vereinbarte und erwartbare Beschaffenheit hat.
Was gilt für personalisierte oder gebrauchte Waren?
Auch personalisierte, handgefertigte und gebrauchte Waren brauchen grundsätzlich das Gewährleistungslabel. Eine mögliche Ausnahme vom Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen beseitigt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht.
Bei gebrauchten Waren kann die Frist für Mängelansprüche unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Das vorgegebene Gewährleistungslabel darf deshalb aber nicht verändert werden.
Was gilt für Dankeschön-Pakete mit Waren und digitalen Leistungen?
Sobald ein Paket eine körperliche Ware enthält, solltest du das Gewährleistungslabel für diesen Warenbestandteil einplanen. Digitale Inhalte und Dienstleistungen im selben Paket werden rechtlich getrennt betrachtet und können zusätzliche Informationspflichten auslösen.
Wie füge ich den Hinweis bei meinem Dankeschön ein?
Bis zu einer automatischen Einbindung durch Startnext kannst du am Ende der Beschreibung jedes relevanten Dankeschöns einen klar erkennbaren Hinweis ergänzen. Nutze dafür je nach Projektsprache diese Vorlage:
Deutsch: [url=https://www.startnext.com/media/public_002/labels/legal-guarantee-harmonised-notice_de.jpg]Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte[/url]
Englisch: [url=https://www.startnext.com/media/public_002/labels/legal-guarantee-harmonised-notice_en.jpg]Your Statutory Warranty Rights[/url]
Der Hinweis sollte direkt im jeweiligen körperlichen Dankeschön stehen und nicht nur allgemein in der Projektbeschreibung versteckt sein. Die verlinkte Darstellung ist eine Übergangslösung; maßgeblich bleibt, dass Unterstützer:innen das vollständige farbige Label vor Vertragsschluss klar wahrnehmen können.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistungslabel und GARAN-Label?
Das Gewährleistungslabel informiert über gesetzliche Rechte und ist bei relevanten B2C-Warenverkäufen grundsätzlich erforderlich. Das zusätzliche GARAN-Label brauchst du nur, wenn der Hersteller eine qualifizierte Haltbarkeitsgarantie anbietet, die:
- für Unterstützer:innen kostenlos ist,
- die gesamte Ware umfasst,
- länger als zwei Jahre gilt und
- mit den erforderlichen Herstellerinformationen bereitgestellt wird.
Eine Verkäufergarantie, eine Garantie für einzelne Bauteile oder eine Garantie von höchstens zwei Jahren reicht für das GARAN-Label nicht aus.
Bedeutet das Label, dass mein Dankeschön zwei Jahre halten muss?
Nein, das Gewährleistungslabel ist keine pauschale Haltbarkeitszusage. Gewährleistung betrifft Mängel und die vereinbarte beziehungsweise berechtigterweise erwartbare Beschaffenheit der Ware. Normaler Verbrauch, natürlicher Verschleiß oder das Erreichen eines Verbrauchsdatums sind nicht automatisch Mängel.
Wer ist für die richtige Kennzeichnung verantwortlich?
Du bist als anbietende:r Unternehmer:in grundsätzlich für die richtige Einordnung und Kennzeichnung deiner Dankeschöns verantwortlich. Startnext stellt die Plattform und technische Möglichkeiten bereit, übernimmt aber nicht automatisch die rechtliche Prüfung deines konkreten Angebots.
Wenn du unsicher bist, ob dein Dankeschön als Ware, digitales Produkt oder Dienstleistung gilt, lasse den Einzelfall rechtlich prüfen.
Ab wann gilt die Pflicht und betrifft sie bestehende Dankeschöns?
Die Pflicht gilt ab dem 27. September 2026 ohne allgemeine Übergangsfrist. Auch bereits veröffentlichte Dankeschöns müssen ab diesem Datum korrekt gekennzeichnet sein, wenn sie weiterhin gewählt werden können.
Wo finde ich offizielle Informationen?
Weitere Informationen und die offiziellen Vorlagen findest du auf der Seite Gewährleistungslabel und GARAN-Label der Europäischen Union.
