Stand: 19.08.2026. Die Rechtslage ändert sich derzeit häufig. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Wenn du physische Dankeschöns verschickst, betrifft sie dich.
Entscheide über deine Versandländer, bevor du deine Dankeschöns online stellst. Der Versand in andere EU-Länder verursacht Fixkosten pro Land im dreistelligen Bereich — unabhängig davon, wie viele Pakete du verschickst.
Die Grundregel
Einfach ist der Versand innerhalb des Landes, in dem du ansässig bist. Aufwendig wird jedes andere EU-Land.
Wo Startnext sitzt, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, wo dein Paket ankommt — dort wird deine Verpackung zu Abfall. Für ein Projekt aus Graz ist Deutschland Ausland, für ein Projekt aus Leipzig ist es Österreich.
Die erste Frage ist also nicht „wohin verschicke ich?", sondern „wo bin ich ansässig?"
Betrifft mich das?
Ja, wenn du physische Dankeschöns verschickst. Es gibt keine Ausnahme für kleine Mengen oder kleine Unternehmen; die Pflicht greift ab dem ersten Paket.
Nein, bei rein digitalen Dankeschöns, Leistungen oder Übergabe vor Ort ohne Umverpackung: Downloads, Streams, Workshop-Plätze, Namensnennung, Tickets, Abholung.
Gibst du bei der Übergabe eine Tüte oder Box mit, ist das eine Serviceverpackung. Frag deinen Lieferanten nach vorlizenzierten Serviceverpackungen, dann entsteht dir daraus keine Pflicht.
Wie kann ich Verpackungspflichten schon bei der Planung vermeiden?
Am einfachsten ist es, Verpackungen gar nicht erst entstehen zu lassen. Prüfe dein Dankeschön deshalb, bevor du es veröffentlichst:
- Digital oder als Leistung anbieten: Downloads, Zugänge, Workshops und ähnliche Dankeschöns verursachen keine Verpackung.
- Unverpackte Produktion vereinbaren: Bitte Produzenten und Druckereien, auf Polybeutel, Schrumpffolie, Hangtags und zusätzliche Schmuckverpackungen zu verzichten.
- Geeignete Versandverpackung kaufen: Nutze einen neuen, neutralen Karton mit integriertem Verschluss von einem Lieferanten in deinem eigenen Land.
- Nichts hinzufügen: Klebeband, Füllmaterial, Seidenpapier oder ein eigenes Logo können eigene Pflichten auslösen. Ein gewöhnliches Versandetikett ist unproblematisch.
- Abholung richtig planen: Bei der Übergabe vor Ort entsteht ohne zusätzliche Verpackung keine Verpackungspflicht. Benötigst du eine Tüte oder Box, bestelle ausdrücklich vorlizenzierte Serviceverpackungen.
- Liefergebiet vorab festlegen: Begrenze den Versand möglichst auf dein eigenes Land oder wenige bewusst ausgewählte Zielländer. Biete außerhalb des Liefergebiets eine digitale Variante oder Abholung an.
Diese Maßnahmen können Pflichten reduzieren oder vermeiden. Sobald tatsächlich Verpackungen in Verkehr gebracht werden, müssen die Regeln des jeweiligen Ziellandes geprüft werden.
Was muss ich tun, wenn ich in meinem eigenen Land verschicke?
Drei Schritte — überall dieselben, nur mit anderen Stellen:
- Registrieren im nationalen Verpackungsregister
- Lizenzieren, also an einem Entsorgungssystem beteiligen
- Melden, meist jährlich
Betroffen ist vor allem die Verkaufsverpackung deines Produkts: Polybeutel, Hangtag, Einleger, Trägerpapier von Stickern.
In Deutschland: Registrierung in LUCID (https://lucid.verpackungsregister.org/), dann Systembeteiligung bei einem dualen System (https://www.verpackungsregister.org/systembeteiligung-und-datenmeldung/uebersicht-systembetreiber). Zuständig ist die ZSVR.
In anderen EU-Ländern: Jedes Land hat eigenes Register und eigene Systeme. Ein einheitliches EU-Register gibt es noch nicht. Übersicht der Pflichten je Land: https://www.wko.at/abfall/ppwr-laenderuebersicht
Und der Versandkarton?
Kaufst du einen neutralen, fertigen Karton mit integriertem Selbstklebestreifen bei einem Lieferanten in deinem eigenen Land, hat dieser ihn bereits lizenziert. Dann entstehen dir für die Versandverpackung keine eigenen Pflichten.
Der Lieferant muss die Lieferkette in dem Land eröffnen, in dem die Verpackung zu Abfall wird. Ein deutscher Karton, der in Österreich verschickt wird, ist für Österreich nicht lizenziert.
Die Entlastung entfällt, wenn du:
- etwas hinzufügst — Klebeband, Luftpolster, Papierpolster, Seidenpapier
- einen Karton ohne Verschluss kaufst — das ist Material, keine fertige Verpackung
- dein Logo darauf hast
- einen gebrauchten Karton nutzt — der Nachweis früherer Lizenzierung ist praktisch nicht zu führen
Ein normales Versandetikett ist unproblematisch.
Empfehlung: zwei bis drei abgestufte Kartongrößen, damit kein Füllmaterial nötig wird. Ab 2030 ist das ohnehin Pflicht. Details: https://www.verpackungsregister.org/themen/versand-und-onlinehandel
Was ist beim Versand in ein anderes EU-Land anders?
Du giltst dort als Hersteller und musst dich registrieren, an einem Entsorgungssystem beteiligen, Mengen melden und einen Bevollmächtigten vor Ort benennen. Das gilt pro Land.
Keine Bagatellgrenze — ein Paket genügt. Kosten: mehrere hundert Euro pro Land und Jahr, mengenunabhängig. Bei 50 Paketen in fünf Länder sind das 30 bis 60 Euro pro Auslandspaket.
Auf EU-Ebene werden derzeit Erleichterungen für kleine Unternehmen verhandelt. Bis zu einer Änderung gilt die Regel unverändert. Details: https://www.it-recht-kanzlei.de/bevollmaechtigter-verpackungen-eu-ausland.html
Wie kann ich Versandregionen an Dankeschöns einstellen?
Das geht bei Startnext derzeit nicht.
Versandkosten sind bisher pauschal in den Dankeschöns eingepreist und gehen nicht auf Versandregionen ein — auch, um bei seltenem EU-Versand keine Komplexität zu implementieren, die bei einem möglicherweise nicht erfolgreichen Projekt unnötigen Aufwand erzeugt.
Wir haben erkannt, dass wir hier technisch nachlegen müssen, um Startenden mehr Sicherheit zu geben. Bis zum Update kannst du deine Versandregion nur im Dankeschöntext angeben und musst selbst prüfen, ob Unterstützungen aus anderen Ländern bedient werden können.
Praktisch kannst du jede Unterstützung annehmen und eine Versandregion dann vor dem Versand lizenzieren, wenn sie sich lohnt. Lohnt sie sich nicht, verhandelst du mit den Unterstützer:innen einen anderen Weg oder stornierst die Unterstützung.
Darf ich Unterstützer:innen aus dem Ausland ausschließen?
Nein. Die EU-Geoblocking-Verordnung verbietet, Kund:innen wegen Wohnort oder Staatsangehörigkeit vom Kauf auszuschließen.
Du darfst dein Liefergebiet begrenzen. Du darfst nicht den Kauf verhindern.
Eine Unterstützerin aus einem anderen EU- oder EWR-Land gibt ihre eigene Adresse als Rechnungsadresse an und eine Adresse in deinem Liefergebiet als Lieferadresse. Oder sie holt ab, falls du das anbietest.
Am einfachsten: Biete für Unterstützer:innen außerhalb deines Liefergebiets eine gleichwertige digitale oder Abhol-Variante an. Mehr dazu: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3968-geoblocking
Und wenn ich außerhalb der EU sitze?
Im Inland gelten deine nationalen Regeln. Für jedes EU-Zielland brauchst du eine Registrierung und in der Regel einen Bevollmächtigten. Für Schweizer Projekte gibt es einen eigenen Beitrag.
Welche Optionen habe ich für meine Kampagne?
Versand nur im eigenen Land. Für Unterstützer:innen im Ausland eine digitale Variante oder Abholung anbieten.
Versand in Nicht-EU-Länder. Schweiz, Großbritannien, Norwegen: keine PPWR-Pflichten, dafür nationale Regeln und Zollabwicklung. https://ohn.haendlerbund.de/recht/rechtsfragen/ppwr-ausnahmen-eu-laender
Versand ins EU-Ausland mit eingepreisten Kosten. Auf ein oder zwei Zielländer begrenzen, weil die Kosten pro Land anfallen. Den gesamten Auslandsversand in ein Kalenderjahr legen — die Gebühren sind jahresbezogen. Dienstleister wie Lizenzero, Landbell oder Deutsche Recycling bündeln mehrere Länder über einen Zugang.
Woran muss ich sonst noch denken?
- Textilien: eigene Registrierungspflichten in Frankreich und den Niederlanden
- Elektronik und Batterien: WEEE und Batterieverordnung
- Alle Produkte in die EU: verantwortliche Person nach der Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Übersicht: https://www.ecosistant.eu/epr-bevollmaechtigter-guide
Je schmaler deine Dankeschön-Struktur, desto weniger davon musst du einzeln prüfen.
Checkliste
- Ist das Dankeschön physisch? nein → fertig
- Geht es nur in dein eigenes Land? nein → EU-Optionen prüfen
- Karton mit integriertem Klebestreifen gekauft?
- Kein Klebeband, kein Füllmaterial verwendet?
- Kein eigenes Logo auf dem Karton?
- Neuer Karton von einem Lieferanten aus deinem Land?
- Verkaufsverpackung des Produkts lizenziert?
- Im Register deines Landes registriert?
- Alternative für Unterstützer:innen außerhalb deines Liefergebiets?
Wo bekomme ich Hilfe?
Wir können keine Rechtsberatung geben und keine Auskunft über die Register anderer Länder. Für konkrete Fragen wende dich an deine Wirtschaftskammer, IHK oder eine spezialisierte Kanzlei. Bei Fragen zu Startnext selbst schreib uns.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage ändert sich derzeit häufig.
