Stand: 19.08.2026. Ergänzung zum Hauptbeitrag „Was muss ich beim Verpacken und Versenden meiner Dankeschöns beachten?". Keine Rechtsberatung.
Innerhalb der Schweiz ist fast nichts zu tun. Sobald ein Paket in die EU geht, gelten dort die vollen Pflichten der EU-Verpackungsverordnung.
Was gilt beim Versand innerhalb der Schweiz?
Es gibt keine flächendeckende Lizenzierungspflicht und kein Verpackungsregister. Die Schweiz ist ein Drittland, die PPWR gilt hier nicht.
Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die vorgezogene Entsorgungsgebühr auf Glasflaschen (VetroSwiss). Für PET, Aluminium und Weissblech gibt es freiwillige Recyclingbeiträge über Organisationen wie PET-Recycling Schweiz, IGORA und Ferro Recycling. Karton und Papier laufen über die kommunale Sammlung.
Für ein Crowdfunding-Projekt mit Kartonversand innerhalb der Schweiz heißt das: keine Registrierung, keine Lizenzierung, keine Mengenmeldung.
Wie vermeide ich Pflichten beim EU-Versand?
Beim Versand innerhalb der Schweiz entstehen für übliche Kartonverpackungen keine Registrierungs- oder Lizenzierungspflichten. Beim direkten Versand in die EU lassen sich die dortigen Pflichten dagegen nicht durch einen neutralen Fertigkarton vermeiden.
Plane deshalb vor dem Kampagnenstart:
- Begrenze dein Liefergebiet möglichst auf die Schweiz oder wenige bewusst ausgewählte EU-Länder.
- Biete Unterstützer:innen in der EU eine digitale Variante oder Abholung an.
- Prüfe bei größeren Projekten, ob ein EU-Partner die Ware im eigenen Namen verkauft und liefert. Reiner Direktversand in deinem Namen reicht nicht.
- Verzichtest du nicht auf den direkten EU-Versand, plane Registrierung, Entsorgungssystem, Mengenmeldung und Bevollmächtigten für jedes Zielland fest ein.
Diese Maßnahmen können Pflichten reduzieren oder vermeiden.
Was gilt beim Versand in die EU?
Die PPWR unterscheidet nicht danach, wo dein Projekt seinen Sitz hat, sondern wo die Verpackung auf den Markt gebracht wird. Sobald du direkt an Unterstützer:innen in einem EU-Land lieferst, bringst du dort Verpackungsmaterial in Umlauf und fällst unter die erweiterte Herstellerverantwortung dieses Landes.
Das bedeutet pro Ziel-Land:
- Registrierung im nationalen Register (in Deutschland z. B. LUCID)
- Beteiligung an einem nationalen Entsorgungssystem
- Mengenmeldung
- Ein Bevollmächtigter — zwingend
Gelten die diskutierten Erleichterungen auch für mich?
Nein. Die derzeit diskutierte Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht betrifft nur Unternehmen mit Sitz in der EU.
Für Versender aus Drittstaaten bleibt die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten in jedem EU-Lieferland bestehen — unabhängig vom Ausgang der Diskussion.
Plane den Bevollmächtigten also fest ein.
Hilft mir ein neutraler Fertigkarton?
Beim Versand in die EU nicht. Die Entlastung aus dem Hauptbeitrag greift nur in dem Land, in dem der Lieferant die Lieferkette eröffnet.
Dein Schweizer Kartonlieferant eröffnet keine Lieferkette in Deutschland oder Frankreich. Wird deine Verpackung dort zu Abfall, hast du sie dort erstmals bereitgestellt — egal, ob neutral oder gebrandet.
Was kommt sonst noch dazu?
Als Drittland-Versenderin brauchst du für die EU zusätzlich eine Konformitätsbewertung deiner Verpackung, eine technische Dokumentation (fünf Jahre aufzubewahren) und eine EU-Konformitätserklärung. Dazu kommen Zollabwicklung, Einfuhrumsatzsteuer und — produktseitig — eine verantwortliche Person in der EU nach der Produktsicherheitsverordnung GPSR.
Welche Optionen habe ich?
Drei Optionen:
Versand nur innerhalb der Schweiz. Für Unterstützer:innen in der EU bietest du eine digitale Variante deines Dankeschöns an oder eine Abholung.
Ein einziges EU-Zielland. Wenn du Unterstützung aus Deutschland erwartest und darauf nicht verzichten willst, konzentriere dich auf dieses eine Land und preise die Kosten ein. Die Fixkosten fallen pro Land an, nicht pro Paket.
Über einen EU-Partner verkaufen. Lieferst du an einen Händler in der EU, der die Ware dort weiterverkauft, wird dieser zum Hersteller — nicht du. Das ist aber nur für größere Projekte mit Vertriebspartner realistisch.
Wo bekomme ich Hilfe?
- SVI, PPWR-Leitfaden für Schweizer Betriebe: https://svi-verpackung.ch/wp-content/uploads/2026/07/Leitfaden-PPWR.pdf
- Handelskammer Deutschland-Schweiz zur PPWR: https://www.handelskammer-d-ch.ch/de/articles/neue-eu-regeln-fuer-verpackungen-mit-der-ppwr-was-schweizer-unternehmen-wissen-muessen
- HÄRTING, Was Schweizer Händler jetzt ändern müssen: https://haerting.ch/wissen/eu-verpackungsverordnung-schweizer-haendler-2026/
- Prodinger, EPR-Pflichten beim Versand aus der Schweiz in die EU: https://www.prodinger.ch/ppwr-epr-pflichten-beim-versand-verpackter-waren-aus-der-schweiz-in-die-eu/
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage ändert sich derzeit häufig. Bei konkreten Fragen wende dich an eine spezialisierte Beratung für EU-Exporte.
